
Im Supermarkt mit der Girocard bezahlen, die monatliche Miete sowie die Stromrechnung überweisen oder auch nur Bargeld am Automaten abheben. Für all diese Zahlungen benötigen Sie ein Girokonto. Ist das Konto gedeckt und der Dispositionskredit nicht ausgereizt, stellen diese Vorgänge auch kein Problem dar. Schwierig wird es, wenn dem Girokonto, aus welchem Grund auch immer, eine Pfändung droht. Ist das der Fall, darf die Bank keine Auszahlungen an Dritte vornehmen. So werden Kartenzahlungen, Daueraufträge und Zahlungseinzüge gestoppt. Um zumindest Zahlungen für den Grundbedarf zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit ein Pfändungsschutzkonto, auch bekannt als P-Konto, einzurichten.
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Was bedeutet Pfändungsschutzkonto?
Um die vorgenannten Transaktionen im Fall der Fälle durchführen zu können, müssen Betroffene ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto oder auch P-Konto umwandeln. So wird ein gesetzlich vorgeschriebener Betrag vor einer etwaigen Pfändung geschützt. Sie können also trotz Kontopfändung noch frei über diesen Betrag verfügen. So wird jeden Monat ein Teil der Einnahmen vor einer Pfändung bewahrt. Ab Dezember 2021 gelten hierfür neue verbesserte Regelungen.
Wieviel Geld darf man auf einem Pfändungsschutzkonto behalten?
Bisher betrug der monatliche Sockelbetrag 1.252,64 Euro. Ab dem 1. Dezember beträgt er dann 1.260 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn man beispielsweise unterhaltspflichtig ist. Bei Unterhaltsverpflichtung einer weiteren Person gegenüber, erhöht sich der Betrag dann auf 1.724,08 Euro (1.731,44 Euro). Der Freibetrag steigt mit jeder weiteren Person, für die eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Dies muss man jedoch mit der sogenannten P-Konto-Bescheinigung beantragen. In Sonderfällen kann die zuständige Vollstreckungsbehörde den pfändungsfreien Betrag auch individuell festsetzen.
Welche Banken bieten ein Pfändungsschutzkonto an?
Grundsätzlich ist jede Bank in Deutschland verpflichtet, auf Antrag ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen oder ein bestehendes Girokonto umzuwandeln. Eine Umwandlung von einem Girokonto soll maximal bis zu vier Bankarbeitstage dauern. Allerdings ändern sich hierdurch mitunter die Konditionen der Banken. Art und Möglichkeit der Antragstellung erfragen Sie bei Ihrer Bank. Auch im Falle einer Pfändung ist es noch nicht zu spät, weil die Umwandlung auch vier Wochen rückwirkend erfolgen kann.
Übersicht P-Konten
Bank | Kontoführungsgebühr | Einschränkungen | |||
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![]() Sparkassen | übliche Kontoführungsgebühr | - | |||
![]() Volks- und Raiffeisenbanken | 5,00 Euro | P-Konto auf Guthaben-Basis, keine Kreditkarte |
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![]() Deutsche Kreditbank | kostenlos | P-Konto auf Guthaben-Basis, keine Kreditkarte |
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![]() comdirect | 10,90 Euro | P-Konto auf Guthaben-Basis, keine Kreditkarte |
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![]() N26 | 9,90 Euro zzgl. weiterer Einzelgebühren | P-Konto auf Guthaben-Basis, Prepaid VISA-Karte möglich |
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![]() ING | kostenlos | P-Konto auf Guthaben-Basis, keine Kreditkarte |
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![]() Deutsche Bank | 8,99 Euro | P-Konto auf Guthaben-Basis, keine Kreditkarte |
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![]() Postbank | 5,90 Euro | P-Konto auf Guthaben-Basis, keine Kreditkarte |
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![]() Targobank | 9,90 Euro | P-Konto auf Guthaben-Basis, keine Kreditkarte |
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![]() Commerzbank | übliche Kontoführungsgebühr | P-Konto auf Guthaben-Basis, keine Kreditkarte |
Was ändert sich noch ab Dezember 2021?
Schöpft man den monatlich geschützten Freibetrag nicht komplett aus, kann man drei Monate Guthaben auf den nächsten Monat übertragen. Bisher war das nur für einen Monat möglich. So soll das Ansparen auf größere Anschaffungen möglich bleiben.
Grundsätzlich war ein Pfändungsschutzkonto bisher als Einzelkonto zu führen. Betrifft die Pfändung nunmehr ein Gemeinschaftskonto, können die Kontoinhaber die Übertragung Ihrer Guthaben auf Einzelkonten beantragen. Dieses kann dann anschließend in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.